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Elektrohelfer (m/w/d) Prenzlau

17291 Prenzlau | 0
Anstellung (Fest) Vollzeit
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
2024-04-09
Jobbörse Arbeitsagentur
14385-609-1982005-24-S

Stellenbeschreibung

Für unseren Kunden in Prenzlau suchen wir Dich als Elektrohelfer (m/w/d)!

Dein neuer Job im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Vollzeit im Bereich Elektro wartet auf Dich!.

Dich erwarten attraktive Vorteile

- Sie erhalten eine übert. Vergütung auf Basis des Tarifvertrags (iGZ) inkl. Urlaubs / Weihnachtsgeld.
- Langfristiger Einsatz im Kundenunternehmen
- Wir bieten Ihnen Abschlagszahlungen an

Dein Gehalt

- 15,06 pro Stunde

Deine Aufgaben

- Unterstützung der Fachkräfte
- Durchführung einfacher Sichtkontrollen

Anforderungen an den Job

- Prüffeld
- Elektrotechnik
- Fahrerlaubnisklasse B (PKW/Kleinbusse) (Zwingend erforderlich)

Deine persönlichen Stärken

- Analyse- und Problemlösefähigkeit
- Auffassungsfähigkeit/-gabe
- Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit

Dein Weg zu uns
Wir freuen uns, dass Du Interesse an einem Job bei uns hast. Du kannst Dich auch ganz einfach per 03984 / 7 18 52 - 0 oder per E-Mail prenzlau@arwa.de bewerben, wir versprechen Dir eine zeitnahe Kontaktaufnahme zu unserem persönlichen Kennenlernen. Unsere Niederlassung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr für Dich geöffnet.

Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese findest Du auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt Datenschutz.

Weitere Informationen zum Stellenangebot


15,06 €

Kontakt-Informationen


ARWA Personaldienstleistungen GmbH
Stettiner Straße
17291 Prenzlau
nur für eingeloggte Mitglieder
nur für eingeloggte Mitglieder


 

* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-04-09 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.

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