67547 Worms | 0 | |
Anstellung (Fest) Vollzeit | |
ARWA Personaldienstleistungen GmbH | |
2024-04-04 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
14385-454-1972193-24-S |
Ihr neuer Job ist in Vollzeit in Worms im Bereich Textilindustrie. Ihre Vorteile in diesem Job - Attraktive Sozialleistungen, zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Arbeitsplatz in einem modernen Unternehmen - Gute Einarbeitung am Arbeitsplatz - Dich erwartet ein dynamisches, motiviertes und kollegiales Team. - Ein freundliches und sympathisches Team als Ansprechpartner vor Ort Diese Aufgaben erwarten Sie - Anfertigung von Musterteilen, Prototypen und Kleinserien von Bekleidungsstücken und textilen Erzeugnissen - Planung der Produktionsschritte - Arbeitsvorbereitung - Schneidern von Textilstücken und Bekleidung - Qualitätskontrolle Sie bringen diese Kenntnisse und Fähigkeiten mit - Handnähen - Knopfannähen, Knopflöcher - Maschinennähen - Nähen - Fachpraktiker/in - Näherei, Schneiderei (§66 BBiG/§42r HwO) - Polster- und Dekorationsnäher/in - Textil- und Modenäher/in - Berufseinsteiger Sie punkten mit diesen Kompetenzen - Analyse- und Problemlösefähigkeit - Auffassungsfähigkeit/-gabe - Belastbarkeit - Eigeninitiative - Einfühlungsvermögen Freuen Sie sich auf eine attraktive Vergütung von 15,06 pro Stunde! Sie haben noch Fragen zum Job? Kontaktieren Sie uns unter 0 62 41 / 97 24 - 6 oder per E-Mail an worms@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr, oder besuchen Sie uns persönlich in der Niederlassung. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt Datenschutz. |
15,06 |
ARWA Personaldienstleistungen GmbH Bahnhofstraße 67547 Worms |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-04-04 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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