40880 Ratingen | 0 | |
Anstellung (Fest) Wochenende | |
TERO GmbH | |
2024-03-31 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
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Standort: Ratingen Anstellungsart(en): Schicht, Vollzeit Seit über 30 Jahren schreiben wir Heldenstories! Möchtest du ein Teil davon werden? Trau dich und bewirb dich als Presseneinrichter (m/w/d). Deine Mission - Einstellen und Umrüsten von Automatenstanzen, halbautomatischen Stanzen, Handstanzmaschinen und hydraulischen Pressen - Manueller Betrieb der Presse bei Störungen - Überprüfung der Profiloberfläche auf Beschädigungen / Fehler - Unterstützung der Instandhaltung oder der Prozesstechnik bei der Pressenbedienung Deine Superkräfte - Abgeschlossene Ausbildung in einem Metallberuf oder vergleichbar - Handwerkliches Geschick - Gute Erfahrungen im Umgang mit Messmitteln - Teamfähigkeit - Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift - Bereitschaft zu 2 Schichten Unser Versprechen an dich - Vergütung ab 15,92 pro Stunde zzgl. Zulagen & Zuschlägen - Mögliche Übernahme durch unseren Kunden - Vergünstigungen bei diversen Anbietern (FitX, Mobilfunkanbietern & Reisen) - Bis zu 30 Urlaubstage - Urlaubs- & Weihnachtsgeld - Abschlagszahlungen nach Wunsch - Digitale Abwicklung per App Hier ist die Anleitung zu deiner eigenen #Heldenstory #1: Zaubere mit deinen Superkräften deine bisherigen Erfahrungen auf ein Dokument und nenne dieses Meisterwerk Bewerbung. #2: Nutze deine telepathischen Kräfte und sende deine Bewerbung an uns. #3: Starte gemeinsam mit uns deine TERO-Heldenstory, wir freuen uns! Kontaktdaten für Stellenanzeige TERO GmbH z.Hd. Frau Nesrin Aydin Homberger Straße 25 40882 Ratingen Tel.: +49 (0)2102/5400-54 WhatsApp: +49 (0)173/5397401 E-Mail: ratingen@tero-personal.de |
15,92 Euro pro Stunde |
TERO GmbH Homberger Straße 40882 Ratingen |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-03-31 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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