99625 Kölleda | 0 | |
Anstellung (Fest) Vollzeit | |
FERCHAU GmbH Niederlassung Erfurt | |
2024-01-16 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
12265-309703_JB4127452-S |
Hardwareentwickler (m/w/d) 5G Kommunikationstechnik Ihre Aufgaben: Dein Aufgabengebiet * Hardwareentwicklung für mobile Kommunikationssysteme * Erarbeitung von Schaltungs- und Architekturkonzepten * Entwicklung von analogen und digitalen Schaltungen insbesondere im Bereich digitaler Funksysteme (5G) *Integration, Test und Freigabe der entwickelten Lösungen Deine Benefits bei uns * Unbefristeter Arbeitsvertrag * Flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeitregelungen * Mehr als der BAP, wir bieten Sonderurlaub, Kindergartenzuschuss, Jubiläumszuwendungen uvm. * Weiterbildungsangebote unseres Inhouse-Instituts, der ABLEacademy (E-learnings, Trainings und Seminare) Ihre Qualifikationen: Dein Profil *Abgeschlossenes Studium auf dem Gebiet der Elektrotechnik/Nachrichtentechnik oder vergleichbar *Praktische Erfahrungen in der Hardwareentwicklung insb. Mikrokontroller-Anwendungen, DSP- und analogen Schaltungsstrukturen *Kenntnisse in der Entwicklung von Komponenten für digitale Kommunikationssysteme im Bereich 5G *Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift Unser Team lebt von Vielfalt, von Expert:innen, die ihre unterschiedlichen Stärken für die gemeinsamen Ziele einbringen möchten. Bewirb dich! Entweder online oder per E-Mail unter der Kennziffer VA66-91590-EF bei Frau Michelle Audehm. Das nächste Level wartet auf dich! |
k.A. | |
Bewerben Sie sich bitte online über den Link "Über die Internetseite des Arbeitgebers". Ist dies nicht möglich, nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit dem angegebenen Ansprechpartner auf. |
FERCHAU GmbH Niederlassung Erfurt Flughafenstraße 4 99092 Erfurt |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-01-16 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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