55218 Ingelheim am Rhein | 0 | |
Anstellung (Fest) Teilzeit - Schicht | |
Kreisverwaltung Mainz-Bingen | |
2024-02-23 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
10000-1198066594-S |
Für den wirtschaftsstärksten Landkreis in Rheinland-Pfalz mit rund 223.100 Bürgerinnen und Bürgern ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ein moderner und leistungsstarker Dienstleister. Unsere 1.403 Mitarbeitenden sind das Gesicht unserer modernen Verwaltung. Zur Unterstützung unseres Teams ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Schulsekretariat am Gymnasium in Nieder-Olm zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem: selbständiges und eigenverantwortliches Führen des Schulsekretariates allgemeine Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben Rechnungswesen und Buchhaltung Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Vorgesetzte, Kooperationsbeteiligte, Behörden Ihre Qualifikation: erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann für Bürokommunikation (m/w/d) oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich Belastbarkeit, freundliches Auftreten, sowie selbstständiges Arbeiten und die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung werden vorausgesetzt Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 7 TVöD. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit in Form von Jobsharing möglich. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen fördert die Gleichberechtigung aller Menschen. Bewerbungen von Schwerbehinderten und Menschen mit Migrationshintergrund sind gerne erwünscht. Bewerbungen werden bis zum 10.03.2024 per E-Mail an bewerbungen@mainz-bingen.de erbeten. |
k.A. | |
Geforderte Anlagen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse |
Kreisverwaltung Mainz-Bingen 55206 Ingelheim am Rhein |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
nur für eingeloggte Mitglieder |
* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-02-23 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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