45879 Gelsenkirchen | 0 | |
Anstellung (Fest) Teilzeit - Schicht | |
Softdoor GmbH | |
2024-04-11 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
10000-1194615956-S |
Für unser Projekt in Gelsenkirchen suchen wir einen Social Coach, Sozialpädagogen, Staatlich geprüfter Erzieher (m/w/d) in Teilzeit oder Vollzeit, in Festanstellung Ihre Chance: Sie arbeiten in einem motivierten interdisziplinären Fachteam aus Gesundheitscoaches, Job und psychologischen Coaches. Sie unterstützen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderung/Gleichstellung im SGB II Leistungsbezug. Sie beraten und coachen individuell unsere Teilnehmer/innen in persönlichen und sozialen Themen in Einzelgesprächen. In kleinen Gruppen werden Themen zu Gesundheit, Bewegung, soziales Leben, Hilfs- und Unterstützungsleistungen und Bewerbung bearbeitet und Synergien genutzt. Sie bringen sich vielseitig, gerne auch kreativ, in Ihrem Aufgabengebiet ein und arbeiten eigenständig mit den Teilnehmern/innen und gemeinsam im Team. Ihre Qualifikation: Sie haben ein Hochschulabschluss in einem der sozialwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereiche und Berufserfahrung mit Erwerbslosen oder eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Erwerbslosen, hier vor allem mit Erwachsenen aus dem Rechtskreis SGB II und haben als Fachkraft eine Fortbildung im Beratungs-, Coaching- oder Gruppentrainingsbereich oder eine gleichwertige Fortbildung absolviert, gerne mit Vorerfahrungen im geschlechtsspezifischen Gruppen- oder Coaching Kontext Eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung wäre von Vorteil. Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Mail an personal@softdoor.de |
k.A. | |
Geforderte Anlagen: Lebenslauf, Zeugnisse |
Softdoor GmbH |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
nur für eingeloggte Mitglieder |
* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-04-11 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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